Mittwoch, 31. August 2005

Zulassungsbescheinigung Teil 2 statt Inhaberpapier

Na sowas !
Quelle: Finanztip

Anpassung an europaeische Normen ?
Die kenne ich.

Nirgends ist davon die Rede, dass "Eigentum" oder ein Dokument, welches den Inhaber auch als Eigentuemer ausweist, zur Rechtsgueltigkeit einer Zulassungsbescheinigung ("Teil 2") bedarf.

Fehlt noch Teil 3:
Die Zuverlaessigkeitsbescheinigung des Autobesitzers.

Daran wird (vermutlich) momentan gearbeitet.
Sorry, Herr v. Goethe, Sie hatten Unrecht:

Am Anfang steht immer das Wort !

Aktuelle Beiträge

Gerade deinen Blog gefunden...
Gerade deinen Blog gefunden und gemerkt, dass der letzte...
abschluss - 23. Mai, 15:50
Elisabeth I. vs. Rodrigo...
Der Beitrag wurde am 8.6.2008 überarbeitet. LINK
Konrad - 8. Jun, 11:02
Lisbon Hebrew Bible (British...
Die online-Lese Seiten der British Library zeigen auch...
Konrad - 25. Jul, 09:51
Der Whitehouse Coup (1933)
Klingt alles einwenig abenteuerlich: BBC Radio
Konrad - 24. Jul, 14:14
Galgenjustiz im Iran...
Einen Einblick zum Kennenlernen und Eingewöhnen: Via...
Konrad - 22. Jul, 11:42

Status

Online seit 6912 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 23. Mai, 15:50

Credits


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren