Zulassungsbescheinigung Teil 2 statt Inhaberpapier
Na sowas !
Quelle: Finanztip
Anpassung an europaeische Normen ?
Die kenne ich.
Nirgends ist davon die Rede, dass "Eigentum" oder ein Dokument, welches den Inhaber auch als Eigentuemer ausweist, zur Rechtsgueltigkeit einer Zulassungsbescheinigung ("Teil 2") bedarf.
Fehlt noch Teil 3:
Die Zuverlaessigkeitsbescheinigung des Autobesitzers.
Daran wird (vermutlich) momentan gearbeitet.
Sorry, Herr v. Goethe, Sie hatten Unrecht:
Am Anfang steht immer das Wort !
Quelle: Finanztip
Anpassung an europaeische Normen ?
Die kenne ich.
Nirgends ist davon die Rede, dass "Eigentum" oder ein Dokument, welches den Inhaber auch als Eigentuemer ausweist, zur Rechtsgueltigkeit einer Zulassungsbescheinigung ("Teil 2") bedarf.
Fehlt noch Teil 3:
Die Zuverlaessigkeitsbescheinigung des Autobesitzers.
Daran wird (vermutlich) momentan gearbeitet.
Sorry, Herr v. Goethe, Sie hatten Unrecht:
Am Anfang steht immer das Wort !
Konrad - 31. Aug, 14:13
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