OLG Koeln: Im Alkoholrausch kein Versicherungsschutz
Verwunderlich nur, dass man Kinder als Sexunfall weiterhin auf Versicherungskosten "abtreiben" darf.
Wird auch hier ab jetzt die Frage aufgeworfen, ob man wohl betrunken war ?
Pressemitteilung des OLG Koeln v. 7.11.2005
Bald macht Saufen keinen Spass mehr !
Wird auch hier ab jetzt die Frage aufgeworfen, ob man wohl betrunken war ?
Pressemitteilung des OLG Koeln v. 7.11.2005
Bald macht Saufen keinen Spass mehr !
Konrad - 7. Nov, 13:43
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