Montag, 7. November 2005

OLG Koeln: Im Alkoholrausch kein Versicherungsschutz

Verwunderlich nur, dass man Kinder als Sexunfall weiterhin auf Versicherungskosten "abtreiben" darf.
Wird auch hier ab jetzt die Frage aufgeworfen, ob man wohl betrunken war ?

Pressemitteilung des OLG Koeln v. 7.11.2005

Bald macht Saufen keinen Spass mehr !

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