Montag, 12. September 2005

OLG-Koeln. Urteil "Badeunfall" ist gerecht aber weltfremd

Hier haben Richter ein Urteil gefaellt, das einen Deutschen im Ausland ins Schwaermen versetzt:
OLG Koeln Urteil vom 12.8.2005

Von solchen Richtern kann ein Portugiese nur traeumen !

Zwischen Deutschland und Portugal -und vermutlich auch Griechenland- liegen Welten.
Ganz im Gegensatz zu dem, was Berufspolitiker uns weismachen moechten.

In Deutschland haben uns Luther und Kant zum Selberlesen, Selberhandeln und Selberverantworten erzogen. Aus diesem geschaffenen Gewissen koennen in Deutschland die Richter urteilen oder Recht schoepfen. Das beweist dieses Urteil.

In Portugal gilt ein anderes Rechtsempfinden.
Hier ist der Blick auf Gott gerichtet.
Eigenverantwortung ist einem Portugiesen fremd.

Im hier vorliegenden Fall haette ein portugiesischer Hotelbesitzer bzw. der deutsche Reiseverantstalter ueberhaupt keine "Sicherheitsueberpruefung" vornehmen koennen wie wir sie in Deutschland kennen bzw. gewohnt sind und die unsere Koelner Richter verlangen.

Es fehlt bereits an Behoerden und Zustaendigkeiten.
Stattdesen findet man hier eine Vielzahl irgendwelcher "Institute", welche allein dazu dienen, ehemaligen politischen Steigbuegelhaltern ein standesgemaesses Auskommen zu sichern.
Man ist noch nichteinmal in der Lage, die eigenen Kompetenzen und Zustaendigkeiten zu definieren.

Die Politik beschraenkt ihre Mitwirkung darauf, die "besten Gesetze der Welt" zu erlassen.
Die Ausarbeitung der Durchfuehrungsbestimmungen indessen wird auf diese "Institute" uebertragen, mit dem Ergebnis, dass bei aehnlichen Unfaellen und Gerichtsprozessen die Ansprueche der Opfer sich im Hickhack der Kompetenzen in Verjaehrung verloren.

Ein Zertifikat von solchen Instituten wuerde einer "richterlichen Ueberpruefung" nicht standhalten.
Man kann sie rechtlich als "Steuermarke" oder als "Ehrenurkunde" einstufen.
Die darin enthaltenen Zusicherungen sind weder objektiv zu beweisen noch zu widerlegen.
Was zaehlt ist blosser Anschein.
Solche Zertifikate schuetzen jedenfalls keine Kinder.
Sie dienen dazu, Buergern oder EU-Kommissionen Sand in die Augen zu streuen, um Wahlstimmen oder Foerdermittel einzuheimsen.

Andererseits "erfindet" man im Handumdrehen Sicherheitsstandards, wenn es darum geht unliebsame Konkurrenz auszuschalten.
Dem Betroffenen ist es dabei unmoeglich herauszufinden, worauf sich die Zwangsmassnahmen oder Behauptungen stuetzen.

In Portugal z.B. herrschen in Aemtern, Behoerden und Betrieben Zustanende, die man mit "byzantinische Hierarchien" nur beschreiben kann.
Kein Arbeiter wuerde es wagen, seinem Ranghoeheren oder gar seinem "Patron" einen Sicherheitsmangel aufzuzeigen und die Beseitigung anzumahnen.

Kein Beamter, der mit den Hotelbesitzern regelmaessig befreundet ist und eine eintraegliche Symbiose pflegt, wuerde ernsthaft einen "Mangel" seinem Goenner und Wohltaeter des Dorfes und Fussballclubs vor die Nase halten.

Wenn nun "deutsche Besserwisser" in diese Gesellschaften eindringen und mit der Macht des Einkaeufers zur Vornahme gewisser Sicherheitsueberpruefungen draengen und persoenlich ueberwachen wollen (weil sie das OLG Urteil dazu zwingt), dann werden das die Portugiesen als Verknechtung empfinden.

Das bringt politische Unruhe.
Unsere Berufspolitiker versuchen uns ja tagtaeglich einzureden und glauben zu machen, die "Europaeische Einheit" waere ein von allen herbeigewuenschter Zustand.

Nachtrag:
Warum sind Portugiesen immer traurig ?
Darauf antwortete mal ein Portugiese sehr weise, dass die Portugiesen sehr wohl ein lustig froehliches Volk seien und voller Optimismus....
Nur dass man in Portugal seinen gesamten Optimismus schon frueh am Tag zur Gaenze aufgebrauchen muss, wenn man ueber Bruecken oder drunter her gehen moechte....

Nichts beschreibt die "Sicherheit" des Buergers in Portugal besser als diese Bemerkung.

Die Politiker werden also unseren BGH-Richtern ins Ohr fluestern, dass das OLG Urteil der Koelner Richter aufzuheben sei...

Man will keinen Aerger wegen des deutschen Wesens.
Der Mensch ist egal.
Statistisch fallen die Unfaelle ohnehin nicht ins Gewicht.
Es gilt, portugiesische Standards in Deutschland einzufuehren und nicht umgekehrt.

Darauf moechte ich wetten:
Der BGH hebt dieses Urteil auf.

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