Samstag, 20. August 2005

"Schenkkreise". Und wie schuetzen wir unsere Frauen ?

Das OLG Koeln meint, wer sich "leichtfertig der Einsicht verschliesst" (dass es sich um ein unserioeses Schneeballballsystem handelt) der darf die von ihm geleisteten sog. Beitraege, Eintrittsgelder oder Kaufpreise fuer "Rangstellen" vom Veraeusserer nicht zurueckfordern und zwar aus Rechtsgruenden.
Pressemitteilung des OLG Koeln

Ich meine, dann muessen wir eben ueber die Rechtsgruende reden !

Da faellt mir zunaechst die generelle Haftung eines Verkaeufers ein, der selbst die Verpflichtung hat, die angepriesenen Vorteile seiner zum Verkauf angebotenen Waren fortlaufend nach dem neusten Stand der Wissenschaft auf Richtigkeit hin zu ueberpruefen.

Jeder Verkaeufer von Haarwuchsmitteln, Schlankmachern und anderen Placebo-Produkten sollte bei Nichteintritt einer versprochenen Produkteigenschaft zur ersatzlosen Rueckgabe des Kaufpreises verpflichtet werden.
Sonst werden wir diese Luegner nicht los !

Wie sollen denn die "Frauen in Bonn", nehmen wir mal an, es handelt sich um liebenswerte, einfache Menschen, welche in ihrer anerzogenen, toleranten sancta simplicitas die Realitaet einer Welt voller Schwindler, Rosstaeuscher, Nepper, Schlepper, Bauernfaenger nicht wahrnehmen koennen, vor den rhetorisch glaenzend schier unwiderlegbaren Drueckerbanden geschuetzt werden, wenn nicht Rechtsgruende einem Richter zur Hand gegeben sind, diesem Unwesen Einhalt zu gebieten und die "Frauen in Bonn" unter einen besonderen Schutz zu stellen.

Wer allerdings eine kaufmaennische Ausbildung erfahren und bestanden hat, nun denn, der soll auch fuer seine eigene Dummheit buessen.

Aber die Frauen in Bonn ?
Oder ich !
Haette trotz muehseliger Unterrichtung meiner Mathelehrer in die Geheimnisse der Mengenlehre und ihrer Eulerdiagramme Schwierigkeiten, solche "Charts" zu verstehen und als Schwindel zu entlarven:
Schenkkreissimulation


Wie kommen die Richter zu der Erkenntnis, eine Bonner Frau habe sich "leichtfertig" einer Einsicht verschlossen ?
Und welche "Einsichten" duerfen wir von einem Durchschnittsbuerger in Bonn oder sonstwo im Lande erwarten ?
Und was muss man tun, damit ein Richter ein "Verschliessen" erkennt, wo es mir viel eher so vorkommt, als sei der Verstand vieler Menschen in aller Welt durch Religion, Politiker, Geldinvestoren, Presse, Funk und Fernsehen schon laengst als "verschlossen" festzustellen, so dass es garnicht mehr eines (bewussten) "Verschliessens" und sei es auch bloss die Variante: "leichtfertig", bedurft haette.

Frage ich, was wollen wir, dann kann nach meinem Dafuerhalten ein Loesungsweg derartiger Machenschaften und Schadensfaelle nur so geregelt werden, dass immer die Verkaeufer, wie ein Dieb, die erhaltenen Leistungen zurueckgeben muessen bzw. bei Gefaengnisstrafe Zeit bekommen, ueber die Sittlichkeit ihrer Geschaefte nachzudenken.

Und wo wir gerade dabei sind, wuerde ich auch gerne die Traumverkaeufer anderer Gluecksspielanteile an brave ungeschuetzte Buerger und Buergerinnen in denselben Sack stecken und rufen:
"Knueppel aus dem Sack !"

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