Sonntag, 17. Juli 2005

Die Folter im Rechtsstaat. Die Haftung von Beschuldigten, Zeugen und der Polizei

Die Behauptung des Herrn Gaefgen, er sei von der Frankfurter Polizei gefoltert worden, beschert ihm, dem ueberfuehrten Moerder, offensichtlich eine Klageberechtigung vor dem Europaeischen Gerichtshof der Menschenrechte.

Die Waechter unseres Rechtsstaates, hier in der Person des Vize-chefs der Polizei Frankfurts, finden sich selber auf einer Anklagebank wieder und muessen sich wegen einer blossen Androhung rechtfertigen, weil diese "erpresserisch" gewesen sein soll.

Mit diesem Verlauf unserer Rechtsanwendung bin ich unzufrieden.

Ich sehe, dass sie zu einem Ergebnis fuehrt, das ich mir nicht wuensche:
Moerder klagen - Polizisten, also die Gemeinschaft, der Staat in dem ich lebe, werden angeklagt

Nehmen wir die Situation, dass ein Tatverdaechtiger von seinem "Aussageverweigerungsrecht" Gebrauch macht.
Teleologisch reduziert stellt sich mir die Frage: "will ich das ?"

Der Tatverdaechtige soll die Moeglichkeit haben, sein zukuenftiges Leben selbst angesichts einer begangenen Straftat vorherzusehen und zu verbessern.
Ich will ihm diese Option geben, zu waehlen, freiwillig ein Gestaendnis abzulegen.
Dies soll ihm als Menschenrecht zur Verfuegung stehen, fuer ihn einklagbar sein.

Bei einer Frage wie:
"wo befindet sich das Opfer ?"
ist der Beschudigte wie ein Zeuge aufgefordert, eine zutreffende Aussage zu machen.

Ein "Aussageverweigerungsrecht" hat ein Beschuldigter oder Zeuge hier mitnichten !
Beide sind zur Mitwirkung verpflichtet.

Verweigert ein Tatverdaechtiger seine Aussage, soll ein Polizist das Recht haben, eine sofortige Strafmassnahme anzuwenden.

Anders liegt der Fall bei einer "Zeugnisverweigerung".

Den "Zeugenschwur" halte ich fuer Unsinn.
Zeuge ist Zeuge - da kann es kein Mehr oder Weniger geben.

Wer als Zeuge den negativen Zeugeneid schwoert, also beschwoert, nichts zu wissen, darf erst im Fall des Beweises des Gegenteils in die Haftung genommen werden.
Ein Zeuge, der falsches Zeugnis ablegte, auf Anklaeger- oder Beschuldigtenseite, muss mit eben derselben Strafe belegt werden, welche den Taeter trifft.

Eine "Folter" ist von solchen Strafmassnahmen grundlegend verschieden.

Eine Folter bezeichnet eine Misshandlung eines Menschen aus religioesem Wahn, Hexenglaube, Rassenhass oder durch Schaendung religioeser Heiligtuemer.

Niemand darf wegen seiner religioesen Ueberzeugung oder Rasse misshandelt werden.

Aber jedermann, der als Tatverdaechtiger oder Zeuge eines Kapitalverbrechens keine Aussage macht, Mitwirkung und Mithilfe beim Auffinden des Opfers verweigert, Namen und Aufenthaltsort seiner erwiesenen Mittaeter nicht preisgibt MUSS eine Strafe auf die "empfindlichste Art" erfahren.

Ein Polizist, der sich weigert, diese Straffmassnahmen vorschriftswidrig NICHT anzuwenden, den sollten wir verurteilen.

Politiker, welche einem Beschuldigten ein "Aussageverweigerungsrecht" rechtlich zubilligen, wuerde ich gerne wegen Verletzung der Fuersorgepflicht ueber Frieden und demokratische Rechtsstaatlichkeit auf eine Gefaengnisinsel verbringen.

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