Donnerstag, 28. Juli 2005

Haftung Deutschlands im Kosovokrieg

Soeben hat das OLG Koeln entschieden.
OLG Koeln Urteil vom 28.7.

Es erinnert mich an die fromme Menschlichkeit der "Kreuzritter":

Toetet alle, Gott der Herr wird schon die Seinen erkennen und ins Paradies nehmen.

Wenn meine Minister, also meine Diener, bei allem was sie tun immer darauf "vertrauen" duerfen, ganz ohne Pflicht zur Achtsamkeit und vorheriger Ueberpruefung, dass alles Tun und Handeln "anderer" stets dem Voelkerrecht, der Menschlichkeit, den Regeln eines Rechtstaates, dem Frieden, Wohlstand und gluecklichem Zusammenleben in geordneter Freiheit entspricht, dann, finde ich, ist was faul.

Ein Politiker persoenlich, ein Staat, muesste fuer sein Tun und Handeln jederzeit zur Verantwortung gezogen werden koennen.

Nicht nur von den Opfern, sondern auch von den Erfuellungsgehilfen, die "Befehlen gehorchen mussten".

Die US-amerikanischen Folterknechte haette ich freigesprochen.

Die Bundesrepublik nicht !
(Oder haben die Deutschen aus Ihrer Geschichte nichts gelernt ?)

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varzil - 28. Jul, 15:05

Haften wofür?

So wie es aussieht, fiel dieser Angriff auf eine Brücke, über die gerade ein Zug fuhr, in die Kategorie "shit happens".

Oder wie es so nett in der Pressemitteilung heitß: "...Dass allein schon die Aufnahme der Brücke in die Listen (gemeint: Ziellisten der NATO) als solche offenwischtlich völkerrechtswidrig gewesen sei, lasse sich nicht feststellen ..." Der Rest ist Schlamperei - fahrlässige Tötung im Amt sozusagen.

Insgesamt wieder nur ein Urteil aus der Reihe "Krieg lässt sich nur schlecht mit Maßstäben von Recht und Unrecht" messen ...

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