Dienstag, 27. Februar 2007

OLG KOELN: Sammler muss redlich & verstaendig sein

Telefonkarten sind eben keine Autos....

Die Telekom hat mit "ewiger Nutzungsmoeglichkleit" geworben .....dann ist die Technik fortgeschritten.....und die Telekom hat die Ewigkeit unter Fristsetzung radikal und ploetzlich gekuerzt.

Der Kartensammler war nicht redlich und auch verstaendig !

Das hat jetzt festgestellt das OLG KOELN

Sagen wir so:

"redlich & verstaendig" war der Kartenkaeufer bestimmt nicht , die Telekom aber ebensowenig.

Ich haette gerne gesehen, dass die Richter auch der Telekom einen DENKZETTEL verpassen

Fuer bloede irrefuehrende irreale Werbung

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varzil - 1. Mär, 08:54

Das Urteil ist aber wohl noch nicht rechtskräftig. Die Presseerklärung klingt allerdings vernünftig (http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/2007/telefonk.pdf) - wer an "ewige" Werte glaubt, ist in der Theologie besser aufgehoben als in der Betriebswirtschaftslehre...

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