Donnerstag, 15. Februar 2007

USA: Anne Frank Einreise verweigert

Unterlassene Hilfeleistung ist hoffentlich noch immer strafbar:

DAILY MAIL

wie gut, dass einer mal in den Dokumenten Archiven der USA nachgeschaut hat.
Ob er wusste, was er suchte ?

Trackback URL:
https://briefeankonrad.twoday.net/stories/3325613/modTrackback

varzil - 26. Feb, 17:30

§ 323c StGB ist ein kompliziertes Feld:
a) gilt § 323C StGB vermutlich nicht in den USA
b) muss der Unterlassende zu einer Hilfeleistung überhaupt in der Lage sein (Freunde und Bekannte? "Officials" vielleicht - aber ob Behördenvertreter der USA für "Unterlassene Hilfeleistungen" bestraft werden können???)
c) "Unglücksfälle" oder "gemeine Not": ob das, was für einen (Auto-)unfall gedacht ist, einfach so auf den Fall einer politischen Unterdrückung übertragen werden kann? Die Besetzung der Niederlande wäre damit sowas wie ein gigantischer Autounfall???

Aktuelle Beiträge

Gerade deinen Blog gefunden...
Gerade deinen Blog gefunden und gemerkt, dass der letzte...
abschluss - 23. Mai, 15:50
Elisabeth I. vs. Rodrigo...
Der Beitrag wurde am 8.6.2008 überarbeitet. LINK
Konrad - 8. Jun, 11:02
Lisbon Hebrew Bible (British...
Die online-Lese Seiten der British Library zeigen auch...
Konrad - 25. Jul, 09:51
Der Whitehouse Coup (1933)
Klingt alles einwenig abenteuerlich: BBC Radio
Konrad - 24. Jul, 14:14
Galgenjustiz im Iran...
Einen Einblick zum Kennenlernen und Eingewöhnen: Via...
Konrad - 22. Jul, 11:42

Status

Online seit 7253 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 23. Mai, 15:50

Credits


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren