Dienstag, 7. Februar 2006

OLG-Koeln: "Reissverschlussverfahren" gilt nicht bei Autobahnauffahrten

Na, endlich kann man wieder Gas geben und die Luecke schliessen.

Oder geschickt eine Vollbremsung hinlegen !

OLG KOELN

...ich haette auf´s gerade Gegenteil gewettet !
*stirnrunzel*

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varzil - 7. Feb, 17:42

Warum die Stirn runzeln - ist nun mal geltendes Recht.

und es ist was anderes, als die Fahrbahnverengung, bei der zwei gleichberechtigte Fahrspuren zu einer Spur zusammengepfercht werden ...

Konrad - 7. Feb, 18:25

Mir war nur, als sei das "Einfaedeln" als solches identisch und deswegen auch vor dem Gesetz gleichzubehandeln.
Eben weil´s sicherer ist.
Weil beide Fahrer aufeinander Acht geben.
Nun ja, man lernt eben nie aus.

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