OLG-Koeln: "Reissverschlussverfahren" gilt nicht bei Autobahnauffahrten
Na, endlich kann man wieder Gas geben und die Luecke schliessen.
Oder geschickt eine Vollbremsung hinlegen !
OLG KOELN
...ich haette auf´s gerade Gegenteil gewettet !
*stirnrunzel*
Oder geschickt eine Vollbremsung hinlegen !
OLG KOELN
...ich haette auf´s gerade Gegenteil gewettet !
*stirnrunzel*
Konrad - 7. Feb, 11:12
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varzil - 7. Feb, 17:42
Warum die Stirn runzeln - ist nun mal geltendes Recht.
und es ist was anderes, als die Fahrbahnverengung, bei der zwei gleichberechtigte Fahrspuren zu einer Spur zusammengepfercht werden ...
und es ist was anderes, als die Fahrbahnverengung, bei der zwei gleichberechtigte Fahrspuren zu einer Spur zusammengepfercht werden ...
Konrad - 7. Feb, 18:25
Mir war nur, als sei das "Einfaedeln" als solches identisch und deswegen auch vor dem Gesetz gleichzubehandeln.
Eben weil´s sicherer ist.
Weil beide Fahrer aufeinander Acht geben.
Nun ja, man lernt eben nie aus.
Eben weil´s sicherer ist.
Weil beide Fahrer aufeinander Acht geben.
Nun ja, man lernt eben nie aus.
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