Moderne Hippies: SOTOKOMORI
Hippies heissen heutzutage: SOTOKOMORI
Ein SOTOKOMORI ist jemand, der zum Troedeln und Herumlungern seine (japanische) Heimat verlaesst, Beruf, Freunde und oft seine eigene Familie aufgibt und wie weiland Hans im Glueck in die Ferne zieht.
MAINICHI NEWS
Die etwas aelteren Japaner machen andere Fehler.
Auch viele Deutsche kennen diese Fallstricke.
Mit 60 Jahren und zeitlebens auf den Baustellen der Welt zuhause, daheim der Ehefrau und den eigenen Kindern fremd, entfremdet durch das Berufsleben und die Abwesenheit, treffen sie ein junges Asien-Maedchen, lieblich, sanft, liebeskundig und heiratswillig und "verlieben" sich wie einst mit 17.
In Thailand gibt es keine Ehebefaehigungsnachweise.
Ehen sind "gueltig" wie Wohnungsmietvertraege in Deutschland.
Bei beispielsweise 10 Ehevertraegen ist der erste durchsetzbar, die restlichen werden annulliert.
Wie bei Wohnungsvertraegen.Die geprellten Mieter haben zwar einen Schadensersatzanspruch aber einziehen in die Traumwohnung duerfen sie nicht.
Ihre Vertraege waren bloss bisher schwebend wirksam.
Si ist die Rechtslage zumindest in Thailand auch bei Ehen (Ehevertraegen)
Jetzt kommt's:
Hat eine Thai einen Auslaender geheiratet, verliert sie ihr Recht, Grund und Boden zu erwerben.
Liebestrunken und blind laesst der Auslaender mit seinem Geld ein Grundstueck kaufen, ein Haus bauen, und auf den Namen der Schwiegermutter eintragen.
Nach einigen Jahren passiert folgendes:
Die Thailaenderin ist des Auslaendes ueberdruessig, inzwischen mit einem kleinen Geschaeft finanziell unabhaengig, die gemeinsamen Kinder sind aus dem Groebsten raus.
Sie geht eines schoenen Tages aufs Amt und beantragt die Annullierung ihrer Ehe mit dem Auslaender.
Begruendung:
Nach Heirat mit ihrem ersten Mann, einem Thai, gilt ihre erste Ehe mangels Scheidung als weiterhin wirksam.
Rechtsfolge. Es ergeht folgender Beschluss:
"Die Ehe von Frau Thai mit Herrn Auslaender wird antragsgemaess als von Anfang an ungueltig erklaert, weil Frau Thai den Nachweis erbracht hat, dass sie mit Herrn Thai seit X Jahren verheiratet ist."
Der Herr Auslaender hat 30 (?) Tage, das Land zu verlassen !
Mein Trost allen Europaeern, die ich schon in Thailand heulen sah wie kleine Jungs:
Es ergeht den Japanern nicht viel besser:
Philippines sees rise in "Desperate Japanese"
Wer nicht hoeren will muss fuehlen !
Ein SOTOKOMORI ist jemand, der zum Troedeln und Herumlungern seine (japanische) Heimat verlaesst, Beruf, Freunde und oft seine eigene Familie aufgibt und wie weiland Hans im Glueck in die Ferne zieht.
MAINICHI NEWS
Die etwas aelteren Japaner machen andere Fehler.
Auch viele Deutsche kennen diese Fallstricke.
Mit 60 Jahren und zeitlebens auf den Baustellen der Welt zuhause, daheim der Ehefrau und den eigenen Kindern fremd, entfremdet durch das Berufsleben und die Abwesenheit, treffen sie ein junges Asien-Maedchen, lieblich, sanft, liebeskundig und heiratswillig und "verlieben" sich wie einst mit 17.
In Thailand gibt es keine Ehebefaehigungsnachweise.
Ehen sind "gueltig" wie Wohnungsmietvertraege in Deutschland.
Bei beispielsweise 10 Ehevertraegen ist der erste durchsetzbar, die restlichen werden annulliert.
Wie bei Wohnungsvertraegen.Die geprellten Mieter haben zwar einen Schadensersatzanspruch aber einziehen in die Traumwohnung duerfen sie nicht.
Ihre Vertraege waren bloss bisher schwebend wirksam.
Si ist die Rechtslage zumindest in Thailand auch bei Ehen (Ehevertraegen)
Jetzt kommt's:
Hat eine Thai einen Auslaender geheiratet, verliert sie ihr Recht, Grund und Boden zu erwerben.
Liebestrunken und blind laesst der Auslaender mit seinem Geld ein Grundstueck kaufen, ein Haus bauen, und auf den Namen der Schwiegermutter eintragen.
Nach einigen Jahren passiert folgendes:
Die Thailaenderin ist des Auslaendes ueberdruessig, inzwischen mit einem kleinen Geschaeft finanziell unabhaengig, die gemeinsamen Kinder sind aus dem Groebsten raus.
Sie geht eines schoenen Tages aufs Amt und beantragt die Annullierung ihrer Ehe mit dem Auslaender.
Begruendung:
Nach Heirat mit ihrem ersten Mann, einem Thai, gilt ihre erste Ehe mangels Scheidung als weiterhin wirksam.
Rechtsfolge. Es ergeht folgender Beschluss:
"Die Ehe von Frau Thai mit Herrn Auslaender wird antragsgemaess als von Anfang an ungueltig erklaert, weil Frau Thai den Nachweis erbracht hat, dass sie mit Herrn Thai seit X Jahren verheiratet ist."
Der Herr Auslaender hat 30 (?) Tage, das Land zu verlassen !
Mein Trost allen Europaeern, die ich schon in Thailand heulen sah wie kleine Jungs:
Es ergeht den Japanern nicht viel besser:
Philippines sees rise in "Desperate Japanese"
Wer nicht hoeren will muss fuehlen !
Konrad - 27. Jan, 13:25
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