Kartoffelsorte "LINDA" im Sperrmuell. Wiederentdeckung und Nutzung verboten ?
Heute nutzt man Patente und braucht weniger Bomben.
Freier und sozialer Wettbewerb waere mir lieber.
Noch weiss ich nicht, weshalb, wer und (naja das Warum kann ich mir zumindest denken) man 1950 die patentrechtliche Nutzung von Saatgut in Deutschland eingefuehrt hat.
Ein Patent sollte die Verpflichtung des Inhabers beinhalten, dieses Produkt auch zum Wohle der Menschheit an jeden verkaufbar zu machen.
Wer eine Arznei einem armen Land nicht zu verbilligten Preisen anbieten will, soll fuer dieses Land seine Patentrechte verlieren.
Wer seine Kartoffelsorte "abmeldet", also auf den Muell wirft, gibt damit zu verstehen, dass er an dem Eigentum und Besitz daran kein Interesse mehr hat.
Es mag Hobbysammler, Bastler, Bauern und andere geben, die aus Lust und Freude oder aus geschaeftlichem Interesse diese Kartoffelsorte weiterhin nutzen, anpflanzen, pflegen, zuechten , fotographieren oder verkaufen wollen.
Wenn diese Interessenten sich als Zuechter fuer diese Sorte dann in eigenem Namen, nicht nur als Erfuellungsgehilfe einer anderen Anzuchtfirma, ordnungsgemaess bei den Behoerden eintragen lassen wollen, dann frage ich mich:
"Welches Rechtsinteresse, Schutzinteresse, wirtschftliches oder wissenschaftliches Interesse hat der Alteigentuemer, diesem Antrag zu widersprechen ?"
Ich sehe keine Anspruchsgrundlage. Keine gerechte Anspruchsgrundlage.
Leider hat Gerechtigkeit selten etwas mit Rechtmaessigkeit zu tun.
Quelle: Pressemiteilung der Fa. EUROPLANT
(bitte "Aktuelles" klicken)
Freier und sozialer Wettbewerb waere mir lieber.
Noch weiss ich nicht, weshalb, wer und (naja das Warum kann ich mir zumindest denken) man 1950 die patentrechtliche Nutzung von Saatgut in Deutschland eingefuehrt hat.
Ein Patent sollte die Verpflichtung des Inhabers beinhalten, dieses Produkt auch zum Wohle der Menschheit an jeden verkaufbar zu machen.
Wer eine Arznei einem armen Land nicht zu verbilligten Preisen anbieten will, soll fuer dieses Land seine Patentrechte verlieren.
Wer seine Kartoffelsorte "abmeldet", also auf den Muell wirft, gibt damit zu verstehen, dass er an dem Eigentum und Besitz daran kein Interesse mehr hat.
Es mag Hobbysammler, Bastler, Bauern und andere geben, die aus Lust und Freude oder aus geschaeftlichem Interesse diese Kartoffelsorte weiterhin nutzen, anpflanzen, pflegen, zuechten , fotographieren oder verkaufen wollen.
Wenn diese Interessenten sich als Zuechter fuer diese Sorte dann in eigenem Namen, nicht nur als Erfuellungsgehilfe einer anderen Anzuchtfirma, ordnungsgemaess bei den Behoerden eintragen lassen wollen, dann frage ich mich:
"Welches Rechtsinteresse, Schutzinteresse, wirtschftliches oder wissenschaftliches Interesse hat der Alteigentuemer, diesem Antrag zu widersprechen ?"
Ich sehe keine Anspruchsgrundlage. Keine gerechte Anspruchsgrundlage.
Leider hat Gerechtigkeit selten etwas mit Rechtmaessigkeit zu tun.
Quelle: Pressemiteilung der Fa. EUROPLANT
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Konrad - 6. Aug, 19:26
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